ABT - Agro Brno-Tuøany, a.s.  
   
   

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Agro Brno-Tuøany, a.s.   >  Gartenherstellung   >  Geschäftsabteilung Blumen

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GESCHÄFTSABTEILUNG MIT BLUMEN BIETET AN

  • Großmarkt mit Blumen
     
  • Koniferen und Floristikutensilien

Großmarkt mit Blumen, Koniferen und Floristikutensilien

Geschäftsabschnitt im Garten 060
Pìstitelská 12, 619 00 Brno – Dolní Heršpice
tel.: 543 211 481, fax: 543 250 945
Pavel Sedláèek - mobil: 606 768 055
Ing. Lea Kyprová  - mobil: 723 760 838 
e-mail: str490@agro-turany.cz
e-mail: str496@agro-turany.cz

Wir bieten Ihnen an:

  • Topfpflanzen, Balkonpflanzen, Sommerpflanzen, Dauergewächse, Chrysanthemen, Cyclamen, Poinsettie, Primeln und weitere aus eigener Produktion; das Sortiment ergänzen wir regelmäßig mit Produkten aus Tschechien, den Niederlanden, Dänemark und der Slowakei
  • Schnittblumen - importieren wir vorwiegend aus den Niederlanden und ergänzen wir auch durch Produkte von tschechischen Bauern
  • Koniferen - im breiten Sortiment bieten wir auch unsere eigene Züchtungen an

Verkaufszeit
Mo - Fr: 7.00 - 15.00
Nach vorheriger Absprache können Sie auch am Samstag einkaufen.

Geschäftsabschnitt im Garten 080
Kaštanová 123, 620 00 Brno – Brnìnské Ivanovice
tel./fax: 545 220 012
Iva Pištìláková - mobil: 602 731 637
e-mail: str498@agro-turany.cz

  • Topfpflanzen - stellen den überwiegenden Anteil an unserem Sortiment aus eigener Produktion dar, z. B. Balkonpflanzen, Sommerpflanzen, Dauergewächse, Chrysanthemen, Cyclamen, Poinsettie, Primeln und viele weitere.
  • Weiter ergänzen wir das Sortiment durch die Produkte von weiteren tschechischen Bauern und lassen Produkte aus den Niederlanden, aus Dänemark oder der Slowakei anliefern.
  • Schnittblumen - importieren wir vorwiegend aus den Niederlanden und ergänzen wir auch durch Produkte von tschechischen Bauern
  • Koniferen - im breiten Sortiment bieten wir auch unsere eigene Züchtungen an
  • Ergänzendes Sortiment - Keramik, Porzellan, Plaste, Flechtwaren, getrocknete und künstliche Blumen, Floristikbedarf, Substrate, Düngemittel, Erden, Keramzit usw.

Verkaufszeit
Mo - Fr: 7.00 - 15.00
Sa:        8.00 - 12.00

Das Sortiment wird dreimal wöchentlich durch frische Waren aus dem Import (Dänemark, Holland, Belgien) ergänzt, und dies immer am Dienstag, Donnerstag und Freitag.
In der Saison ist die Verkaufszeit verlängert


Einzelhandelverkauf

Kaštanová ulice
Brnìnské Ivanovice - bei dem Markt Makro

Unseren Einzelhandelkunden bieten wir ein breites Sortiment von Balkonpflanzen, Sommerblumen, Dauergewächsen, Zimmerpflanzen, Zierhölzern und Accessoires für den Garten an.
Die Einzelhandelverkaufsstelle betreiben wir von März bis Oktober.

Lieferverkauf

Unsere Firma bietet Ihnen die Möglichkeit direkt aus unseren Lieferwagen, die in regelmäßigen Intervallen verkehren, einzukaufen. Hier kann sich jeder Kunde nach eigenen Wünschen auswählen.

Geschäftsbedingungen des Großhandels

Allgemeine Geschäfts- und Reklamationsbedingungen

I. p

  1. Diese allgemeinen Geschäfts und Reklamationsbedingungen gelten für die Waren und die mit der Geschäftsabteilung mit Blumen und der Abteilung für Ziergärten, Obstgärten und der Rosenschule AGRO Brno-Tuøany, a.s. mit Sitz Dvorecká 363/31, 620 00 Brno, IÈO (Identifizierungsnummer der Organisation) 47912961, DIÈ (Steuernummer) CZ47912961 (weiter nur Lieferant) abgeschlossenen Verträge.
  2. Die Geschäfts- und Reklamationsbedingungen sind allgemein gültig. Nur durch eine schriftliche Absprache können die Vertragsparteinen davon abweichen.

II. p

  1. Das angebotene Warensortiment ist seitens des Lieferanten soweit im schriftlichen Angebot nicht anders angeführt unverbindlich.

III. p

  1. Eine Bestellung lässt sich persönlich, online auf www.agro-turany.cz, schriftlich, per E-Mail, ggf. telefonisch durchführen. Eine schriftliche Bestellung und eine Bestellung per E-Mail muss Folgendes beinhalten:
    1. Geschäftsname und Sitz des Abnehmers, sein IÈO und DIÈ
    2. Name und Adresse des Abnehmers
    3. Rechnungsadresse
    4. genaue Spezifizierung der Ware einschließlich gewünschter Menge
    5. Bankverbindung des Abnehmers und Zahlungsart
    6. Art der Warenabholung
    7. gewünschter Abnahmetermin oder Anliefertermin der Ware
    8. Datum und Unterschrift des Abnehmers
  2. Bei der Erstbestellung wird bei der Abnahme die Vorlage des Gewerbescheins verlangt.
  3. Die Anlieferung sichert der Lieferant nur nach vorheriger Absprache des Abnehmers mit der Geschäftsabteilung zu. Anliefergebühren werden nach der gültigen Preisliste angerechnet.
  4. Falls der Abnehmer den Transport selbst übernimmt, so findet die Warenübernahme in den Betriebsanlagen des Lieferanten statt.
  5. Der Abnehmer erklärt beim Absenden der Bestellung, dass er sich die allgemeinen Geschäfts- und Reklamationsbedingungen durchgelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.

IV. p

  1. Der Abnehmer ist verpflichtet die bestellten Waren innerhalb von 5 Tagen nach dem gewünschten, auf der Bestellung angeführten Termin abzuholen. Wenn eine Verlängerung dieser Frist nicht abgesprochen wird, ist der Lieferant berechtigt mit diesen Waren weiter nach eigenem Erwägen zu verfahren.
  2. Im Falle, dass der Lieferant aus objektiven Gründen (z. B. ungeeignete klimatische Verhältnisse) nicht in der Lage ist die Waren sicher zu stellen oder innerhalb des gewünschten Termins anzuliefern, meldet er dies unverzüglich dem Abnehmer und vereinbart mit ihm eine Ersatzlösung. In diesen Fällen kommt der Lieferant nicht für etwaige Schäden auf, die dem Abnehmer dadurch entstanden.
  3. Die Übernahme der Ware wird durch die Unterschrift des Abnehmers, ggf. eines von ihm bestimmten Zulieferers auf dem Lieferpapier oder auf der Rechnung mit der leserlichen Anführung seines Namens und dem Übernahmedatum, bestätigt. Durch das Unterschreiben des Lieferpapiers übergeht die Pflege der übernommenen Ware und für etwaige Schadensgefahren auf den Abnehmer, ggf. auf den von ihm bestimmten Zulieferers.
  4. Der Abnehmer ist verpflichtet die Waren bei der Übernahme zu kontrollieren. Falls die Ware der auf der Bestellung angeführten Spezifizierung nicht entspricht oder sichtbare Schäden aufweist, muss dies im Lieferpapier oder auf der Rechnung vermerkt werden.

V. p

  1. Die in der Preisliste angeführten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise für Pflanzenwaren sind inklusive Container und Substraten.
  3. Die minimale einmalige Warenabnahme ist auf die Höhe von 1 000,- Kè ohne MwSt. festgelegt.
  4. Bei der Warenabnahme bis 1 000,- Kè ohne MwSt. wird zum Preis der Ware eine Manipulationsgebühr angerechnet.
  5. Zahlung bei Wareneinkauf:
    bei der Abnahme bis 10 000,- Kè (ohne MwSt.) - Barzahlung
    bei der Abnahme über 10 000,- Kè (ohne MwSt.) - Zahlungsart wird individuell geklärt.
  6. Falls der Abnehmer regelmäßig Waren vom Lieferanten bestellen wird, ist eine Zahlung per Banküberweisung nach Absprache mit der Geschäftsabteilung möglich.
  7. Falls nicht anders vereinbart beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
  8. Der Lieferant kann eine Anzahlung für die Waren noch vor ihrer Lieferung verlangen.
  9. Der Abnehmer übernimmt die Eigentumsrechte für die gekauften Waren erst nach der vollständigen Begleichung des Kaufpreises.
  10. Als bezahlt versteht sich der Tag, an dem die Summe dem Lieferanten auf das Konto eingegangen ist oder in Bar an der Kasse des Lieferanten übergeben wurde.
  11. Bei einer etwaigen Verzögerung der Bezahlung durch den Abnehmer hat der Lieferant das Recht einen Verspätungszins in Höhe von 0,03% pro Tag anzurechnen.

VI. p

  1. Der Lieferant erklärt, dass die von ihm angelieferte Ware ohne offensichtliche Krankheiten und Schädlinge ist und bei der Übergabe an den Abnehmer eine entsprechende Qualität, Art, Größe und Menge hat.
  2. Falls im Kaufvertrag nicht anders angeführt unterliegen die Waren den Lizenzbedingungen und sind nicht zur weiteren Vermehrung bestimmt.
  3. Der Lieferant garantiert nicht für etwaige Folgeschäden an den Waren, die durch den Abnehmer oder einer dritten Person im Zusammenhang mit einer nicht korrekten oder nicht professionellen Benutzung, ungeeignetem Transport, Manipulation oder Lagerung entstanden sein könnten.

VII. p

  1. htet dem Lieferanten eine unerlässliche Zusammenarbeit zum Überprüfen einer etwaigen Reklamation zu gewähren.
  2. Reklamationen können innerhalb von 48 Stunden ab Übernahmetag im Falle von Topfpflanzen und Hölzern und innerhalb von 24 Stunden bei Schnittwaren geltend gemacht werden. Die Reklamationen übriger Waren erfolgt gemäß Handelsgesetz.
  3. Im Falle, dass keine Vereinbarung zu einer Reklamation gefunden werden kann, werden diese Reklamationen im Schiedsverfahren gelöst, d.h. durch eine Person, auf die sich beide Seiten einigen. Falls auch dies zu keiner Vereinbarung führt, wird die Streitsache auf Gerichtswegen geklärt.

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